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Jeder Teilnehmer trägt für sich und seine Handlungen die volle Verantwortung selbst.

Kursrelevante körperliche/gesundheitliche oder sonstige Einschränkungen müssen dem Kursleiter/Veranstalter umgehend mitgeteilt werden.

Jeder ist für verursachte Schäden selbst verantwortlich und stellt den Veranstalter und seine Kursleiter/Mitarbeiter im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit von jeglichen Haftungsansprüchen frei.

Muß der Veranstalter eine Kursstunde aus wichtigem Grund absagen, so wird diese nachgeholt. Der Ersatztermin wird rechtzeitig bekannt gegeben. Ein hierüber hinausgehender Anspruch auf Ersatz besteht nicht.

Für Kursstunden, die vom Kursteilnehmer nicht wahrgenommen werden, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Nachholen oder Rückerstattung. (Hiervon ausgenommen sind ausschliesslich Kurse mit der sogenannten "10aus12"-Regelung (s.u.).

Aus organisatorischen Gründen ist eine Kursuhrzeitverschiebung von 45 Minuten möglich. Hierüber werden die Kursteilnehmer rechtzeitig vor Kursbeginn informiert. Ein Rücktritt vom gebuchten Kurs aus diesem Grund ist nicht möglich. Wir bitten um Beachtung!

Der Kursort steht den KursteilnehmerInnen frühestens 15 Minuten vor Kursbeginn als Umkleidezeit zur Verfügung; das Bad darf aus haftungsrechtlichen Gründen nur in Anwesenheit unserer Kursleitung betreten und benutzt werden.
Die Anweisungen der Kursleitung sowie unsere Hausordnung und Sicherheitsvorschriften sind unbedingt zu beachten.

In unserem Schwimmbad (gesamter Naßbereich) sind saubere Badeschuhe zu tragen!

Der unbeaufsichtigte Aufenthalt von Kindern am Beckenrand oder im Wasser ist nicht gestattet!

Eltern haften für ihre Kinder!

Nach erfolgter Impfung ist eine Schwimmpause von 3-4 Tagen einzuhalten; bei fieberhaften und/oder ansteckungsfähigen Erkrankungen darf erst wieder nach vollständiger Genesung geschwommen werden.

Während der Wochenendkurse nehmen gelegentlich Hospitanten, d.h. Fortbildungsteilnehmer des Hauses, zuschauend an den Kursen teil.

Mit der Anmeldung und Teilnahme an unseren Kursen gelten unsere Kursbedingungen und Hausordnung als anerkannt.

Betr.: Babyschwimm- und Eltern-Kind-Schwimmkurse
An den Baby- und Eltern-Kind-Schwimmkursen von Montags bis Sonntags kann eine Begleitperson teilnehmen. Wird eine 2. Begleitperson angemeldet,zahlt Diese pauschal 15 Euro Kursgebühr hinzu.

Die Kurse, die mit der sogenannten "10aus12"-Regel angeboten werden, dauern 10 Kursstunden; hierfür wird ein Kurszeitraum von 12 Wochen zum Schwimmen der 10 Kursstunden angeboten. Ein weitergehender Anspruch auf Ersatz für versäumte Kursstunden besteht nicht!

Betr.: Geschwisterkurs: Für jedes Kind muß eine Begleitperson teilnehmen.

Betr.: Offenes Babyschwimmen:Abmeldungen für das sogenannte Offene Schwimmen/offene Sauna/Schnupperstunde Babyschwimmen & Sauna müssen telefonisch oder per email bis spätesten 2 Tage vorher bis 12 Uhr der jeweiligen Woche erfolgen. Absagen, die nach dieser Zeit eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden und müssen ebenso wie unabgesagtes Nichterscheinen voll berechnet werden. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers ist möglich.

Betr.: Kinderschwimmen: Sollte sich in der 1. Kursstunde herausstellen, daß das Kind für die Teilnahme an diesem Programm nocht nicht geeignet ist, kann erst ein späterer Kurs besucht werden. Die Unkostenvergütung bei einem solchen Kursabbruch beträgt 25 Euro.

Stand: 9.4.2010

 

 

Kontakt:  info@aquasanum.de
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